Beiträge und Mitgliedschaft

Für die Betreuung Ihres Kindes wird ein Elternbeitrag nach der Satzung über die Teilnahme sowie die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Übermittagsbetreuung im Primarbereich (Grundschulen) der Stadt Gronau (Westf.) durch die Stadt Gronau erhoben. Der Beitrag ist direkt an die Stadt Gronau zu entrichten. Aufgrund der Zuschüsse des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Teilnahme für ein gesamtes Schuljahr verbindlich. Die Kündigung hat bis zum 15.03. des jeweiligen Schuljahres zu erfolgen.

Die Beiträge sehen wie folgt aus (ab 01.08.2018):

28,00 € monatlich für das 1. Kind                     14,00 € monatlich für jedes weitere Geschwisterkind

Entsprechend des Satzungszwecks des Vereins „Schülerbetreuung an der Georgschule Epe e. V.“   ist ein Nachweis über die Berufstätigkeit beider Elternteile vorzulegen, bzw. bei Alleinerziehenden ein Nachweis über die Berufstätigkeit der alleinerziehenden Person.

Mit der freiwilligen Mitgliedschaft im Verein „Schülerbetreuung an der Georgschule Epe e. V.“ unterstützen Sie die weitergehende Arbeit des Vereins, wie z. B. die Durchführung der Ferienbetreuung. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12,00 € jährlich.

Vereinssatzung, Anmeldeformulare, Anträge auf Mitgliedschaft und Kündigungen können beim Betreuungsteam in den Räumlichkeiten der Übermittagsbetreuung während der Betreuungszeiten gestellt oder unter folgendem Link https://gs.schule.gronau.de/downloads heruntergeladen werden.